Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (kurz: GKV) ist eine Pflichtversicherung und ein wichtiger Bestandteil des deutschen Versicherungssystems. Sie betrifft vor allem Arbeitnehmer mit vergleichsweise geringem Gehalt. Der Umfang dieser Versicherung ist recht weit und umfasst u.a. eine Rentenvorsorge, einen Arbeitslosigkeitsschutz, den Schutz im Falle unabwendbarer Ereignisse oder einer langfristigen medizinischen Betreuung. Die Beiträge werden anhand des Einkommens des Versicherungsnehmers berechnet, wobei dieses nicht höher sein darf als 3,712.50 € monatlich.

Die gesetzliche Krankenversicherung (kurz: GKV) wurde ins Leben gerufen, um allen Bürgern gleichermaßen einen angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland gilt als das beste seiner Art und wird mittlerweile von vielen anderen Staaten übernommen.

Der Leistungsumfang der GKV wird vom Sozialgesetzbuch (§ 2 I, 12 SGB V) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss geregelt. Alle finanziellen Leistungen an den Versicherungsnehmer werden direkt von der Versicherungsanstalt auf ein privates Bankkonto überwiesen (Sachleistungen).

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine ganze Reihe von Hilfsleistungen vor. Angefangen bei der Krankheitsvorbeugung, bis hin zur Rehabilitation, psychotherapeutischen Behandlung, Schwangerschaftsverhütung und Abtreibung, zahnärztlichen Betreuung, Behandlung von Unfruchtbarkeit und sogar zur künstlichen Befruchtung. Die Familienversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Programms. Alle Familienmitglieder des Pflichtversicherten sind im selben Umfang mitversichert.